Flowdas / RECHTLICHES

Auftrags­verarbeitungs­vertrag.

Anlage 1 zu den AGB · Produkt-agnostisch · Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO

Stand: Mai 2026 · Anlage 1 zu den Flowdas AGB

Parteien

Verantwortlicher (Auftraggeber):
Das Unternehmen, das ein Flowdas-Produkt (Timera, Stammspot, KI-Beratung, ERP/CRM/DMS) nutzt.

Auftragsverarbeiter:
Mawaldi, Abdulrahman und Mhjazi, Moaz und Saranek, Eyad GbR — Geschäftsbezeichnung Flowdas
Nora-Platiel-Straße 10, 110, 34127 Kassel — support@flowdas.de

Präambel

Im Rahmen der Bereitstellung von Flowdas-Produkten verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dieser AVV gilt produkt-übergreifend und wird durch Anlage B (produktspezifische Konkretisierung) je tatsächlich genutztem Produkt ergänzt.

Art. 1 — Gegenstand, Art, Zweck und Dauer

GegenstandBereitstellung und Betrieb des/der vereinbarten Flowdas-Produkts/-Produkte
Art der VerarbeitungErhebung, Speicherung, Verarbeitung, Auswertung, Übermittlung an autorisierte Nutzer, Löschung
ZweckErbringung der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Hauptvertrag und Produkt-Anlage 2x
DauerLaufzeit des Hauptvertrages; Pflichten aus Art. 10 (Löschung) bleiben bestehen

Art. 2 — Art der personenbezogenen Daten

Die konkret verarbeiteten Datenkategorien ergeben sich aus der jeweils zutreffenden Anlage B-Konkretisierung:

  • B-Timera: Beschäftigtendaten, Arbeitszeit, Pseudonyme IP, Attest-Uploads, ggf. Bildschirmsitzungszeit
  • B-Stammspot: Endkunden-Stempelkartendaten, Push-Tokens, Mitarbeiter-PINs
  • B-KI-Beratung: Kontaktdaten, ggf. Prozess-/Trainingsdaten beim Prototyping
  • B-ERP/CRM/DMS: Kunden-, Lieferanten-, Mitarbeiter-, Belegdaten gemäß Modulauswahl

Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO): werden nicht verarbeitet, sofern in der Anlage B nicht ausdrücklich anders angegeben.

Art. 3 — Betroffene Personen

ProduktBetroffene
TimeraBeschäftigte des Auftraggebers
StammspotEndkunden des Auftraggebers, Mitarbeiter des Auftraggebers
KI-BeratungVom Projekt umfasste Personen gemäß Statement of Work
ERP/CRM/DMSKunden, Lieferanten, Beschäftigte, Geschäftspartner des Auftraggebers

Art. 4 — Weisungsgebundenheit (Art. 28 Abs. 3 lit. a)

(1) Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Bei abweichender gesetzlicher Verpflichtung informiert Flowdas vor der Verarbeitung, soweit zulässig.

(2) Weisungen erfolgen über Produktkonfiguration (Admin-Dashboard) oder in Textform per E-Mail (support@flowdas.de).

(3) Flowdas weist den Auftraggeber unverzüglich darauf hin, wenn eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt.

(4) Hauptvertrag, Produkt-Anlage und Nutzung gemäß Leistungsbeschreibung gelten als dokumentierte Weisung.

Art. 5 — Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b)

(1) Sämtliche zur Verarbeitung befugten Personen unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

(2) Zugriff erfolgt nach dem Need-to-know-Prinzip.

(3) Vertraulichkeitspflicht besteht über Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus.

Art. 6 — Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c, Art. 32)

Flowdas trifft folgende Maßnahmen unternehmensweit; produktspezifische Ergänzungen in Anlage A:

Vertraulichkeit

MaßnahmeUmsetzung
TransportverschlüsselungTLS 1.2/1.3 mit HSTS
Verschlüsselung ruhender sensibler Datenbcrypt für Passwörter; SHA-256 + Salt für IP-Pseudonymisierung
ZugangskontrolleTokenbasierte Auth, HttpOnly/Secure/SameSite-Cookies
MandantentrennungLogisch isoliert je Produkt (Schema, Row-Level-Security oder Tenant-Spalte)
NetzwerksicherheitDatenbanken nicht öffentlich, Reverse-Proxy, Rate-Limiting

Integrität

MaßnahmeUmsetzung
Audit-TrailDatenänderungen produktspezifisch protokolliert
Hash-IntegritätWo gesetzlich gefordert (GoBD, Timera): SHA-256-Archive

Verfügbarkeit

MaßnahmeUmsetzung
BackupsTägliche automatisierte Sicherung, getestete Wiederherstellung
MonitoringHealth-Checks
Verfügbarkeitsziel99,9 % im Jahresmittel

Privacy by Design (Art. 25 DSGVO)

MaßnahmeUmsetzung
DatenminimierungKeine Erhebung biometrischer Daten; kein externes Analytics; keine GPS-Erhebung außerhalb produktspezifisch dokumentierter Features
Automatische LöschungLogin-Logs 90 Tage; Audit-Logs 3 Jahre; produktspezifische Fristen siehe Anlage B
AnonymisierungAutomatisch bei Kontolöschung

Art. 7 — Sub-Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 und 4)

(1) Allgemeine Genehmigung für die in Anlage B (produktspezifisch) aufgeführten Sub-Auftragsverarbeiter.

(2) Für Sub-Auftragsverarbeiter in Drittländern werden EU-SCC (Beschluss 2021/914/EU) oder das EU-US Data Privacy Framework als Transfermechanismus angewandt; eine Transfer Impact Assessment (TIA) ist je betroffenem Subprozessor in Anlage B dokumentiert.

(3) Änderungen: Flowdas informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Inkrafttreten über Hinzufügung oder Austausch von Sub-AVs. Bei berechtigtem Einspruch besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

(4) Sub-AVs werden vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten verpflichtet. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt vollständig bei Flowdas.

Art. 8 — Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e)

RechtTechnische Unterstützung
Auskunft (Art. 15)Produktspezifischer Export im Admin-Dashboard; ggf. Self-Service für Endnutzer
Berichtigung (Art. 16)Korrekturfunktionen im Admin-Dashboard
Löschung (Art. 17)Konto-Anonymisierung/Löschung über Admin; Mandanten-Vollöschung nach Vertragsende
Einschränkung (Art. 18)Konto-Deaktivierung
Datenübertragbarkeit (Art. 20)Maschinenlesbarer Export (JSON/CSV)
Widerspruch (Art. 21)Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen kann unterbunden werden

Anfragen, die direkt an Flowdas gerichtet werden, leitet Flowdas unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

Art. 9 — Unterstützung bei Datenpannen und DSFA (Art. 28 Abs. 3 lit. f)

(1) Datenpannen-Meldung: Benachrichtigung des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden mit Art, Datenkategorien, ungefährer Anzahl Betroffener, Folgen und Maßnahmen.

(2) DSFA-Hinweise je Produkt:

  • Timera mit aktivierter Homeoffice-Bildschirmzeit-Funktion: DSFA empfohlen (systematische Beschäftigtenüberwachung, mind. zwei EDSA-WP248-Kriterien erfüllt).
  • KI-Beratung mit Agentic Workflows, die personenbezogene Daten verarbeiten: DSFA je nach Modellzweck zu prüfen.

Flowdas unterstützt den Auftraggeber bei Bedarf bei der DSFA gemäß Art. 35 DSGVO.

Art. 10 — Löschung und Rückgabe nach Vertragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g)

(1) Nach Vertragsende löscht Flowdas alle mandantenspezifischen personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Kalendertagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

(2) Der Auftraggeber kann vor Löschung einen vollständigen Datenexport anfordern.

(3) Aufbewahrungsfristen: § 257 HGB (10 Jahre), § 147 AO (10 Jahre), § 16 Abs. 2 ArbZG (2 Jahre, Timera).

(4) Schriftliche Löschbestätigung auf Anforderung.

Art. 11 — Audit-Recht (Art. 28 Abs. 3 lit. h)

(1) Flowdas stellt alle erforderlichen Nachweise zur Verfügung.

(2) Audits mit 4 Wochen Vorlauf, max. 1×/Jahr, sofern kein begründeter Verdacht.

(3) Kosten trägt der Auftraggeber, sofern kein schwerwiegender Verstoß festgestellt wird.

(4) Vorlage aktueller Nachweise (ISO-Zertifikate, Datenschutztestate) als gleichwertige Erfüllung möglich.

Art. 12 — Haftung

(1) Für Schäden aufgrund DSGVO-widriger Verarbeitung haftet primär der Auftraggeber als Verantwortlicher (Art. 82 DSGVO).

(2) Innenverhältnis: Flowdas haftet nach den Haftungsregeln der AGB § 11.

(3) Soweit der Auftraggeber für Schäden in Anspruch genommen wird, die Flowdas zu vertreten hat, stellt Flowdas frei (Art. 82 Abs. 3 DSGVO).

Art. 13 — Laufzeit

Dieser AVV tritt mit dem Hauptvertrag in Kraft und endet automatisch mit dessen Beendigung. Pflichten aus Art. 10 bleiben bestehen.

Art. 14 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Kassel.

Anlage A — Technische und organisatorische Maßnahmen

Master-TOMs siehe Art. 6. Produktspezifische Ergänzungen:

  • Timera: GoBD-Archivierung, mandantenspezifische PostgreSQL-Schemata.
  • Stammspot: Row-Level-Security in Supabase, VAPID-Push-Schlüssel rotierbar.
  • KI-Beratung: Projektbezogene NDA, isolierte Sandbox-Umgebungen.
  • ERP/CRM/DMS: Modulspezifische Berechtigungsmatrix; dedizierte Installation pro Kunde.

Vollständige TOM-Dokumentation auf Anfrage.

Anlage B — Sub-Auftragsverarbeiter (aktuell)

B.1 Produkt-übergreifend (für alle Flowdas-Produkte)

AnbieterDienstStandortAVV-NachweisDrittland
Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen VPS-Hosting, Object Storage, ggf. SMTP-Versand Deutschland (EU) AVV v1.2 vom 16.02.2026, Kundennr. K0390570026, unterzeichnet 24.05.2026 EU — Hetzner-Sub-Unternehmen in USA/Singapur ohne Zugriff auf EU-Daten (Hetzner AVV Anlage 3)

B.2 Produktspezifische Sub-Auftragsverarbeiter

Je nach gebuchtem Flowdas-Produkt können weitere Sub-Auftragsverarbeiter hinzukommen. Stand Mai 2026:

ProduktZusätzliche Sub-AuftragsverarbeiterHinweis
Timera Ausschließlich Hetzner (B.1)
Stammspot Supabase Inc. (Datenbank/Auth, EU-Region), Stripe Payments Europe Ltd (Payment), OpenRouter / OpenAI L.L.C. (KI-Texterstellung), Google LLC (Wallet-Pass) Jeweils mit AVV/DPA; für US-Anbieter: EU-US Data Privacy Framework + ergänzende TIA dokumentiert
KI-Beratung & Agentic Workflows Projektabhängig (LLM-Anbieter, Vector Stores) — werden im konkreten Statement of Work benannt Pro Projekt eigene TIA bei Drittlandtransfer
ERP/CRM/DMS Regelmäßig keine zusätzlichen Sub-AVs (dedizierte Installation) Bei abweichender Konstellation gesondert vereinbart

Eine Aktualisierung der Sub-Auftragsverarbeiter-Liste wird dem Auftraggeber gemäß Art. 7 Abs. 3 mit Vorlauf von 14 Tagen mitgeteilt.


Zustimmung

Mit Bestätigung der AGB-/AVV-Checkbox im Checkout oder Unterzeichnung des Hauptvertrages stimmt der Auftraggeber diesem AVV einschließlich der zutreffenden produktspezifischen Anlagen B zu.